Financetec

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Verträge über den Online-Shop der financeTec AG auf der Plattform der smile2 GmbH

I.        Allgemeine Regelungen


1.       Gegenstand und Geltung der AGB

1.1     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) regeln die Vertragsbeziehungen, die über die Online-Plattform „www.financetec.smile2.de“ angebahnt und abgewickelt werden, zwischen der financeTec AG, Lindleystraße 12, 60314 Frankfurt am Main (nachstehend „financeTec“) und ihren Kunden.  financeTec bietet insbesondere Softwarelizenzen, Online-Schulungen, einen Sekretariats-Service und Support-Leistungen an. Zudem wird Hardware verkauft bzw. werden Kaufverträge vermittelt. 

1.2     Diese AGB gelten nur gegenüber Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) sowie, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3     Diese AGB einschließlich ihrer Anlagen umfassen alle bezüglich des Vertragsgegenstands getroffenen rechtlichen Vereinbarungen. Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch financeTec.

1.4     Diese AGB gelten ausschließlich, andere Bestimmungen des Kunden als in diesem Vertrag gelten nicht, insbesondere keine AGB. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.


2.       Angebots- und Zahlungsbedingungen

2.1     Angebote der financeTec sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, netto zu verstehen. Sie sind freibleibend und als Antrag zu qualifizieren.

2.2     Rechnungsbeträge werden mit Erhalt der Rechnung fällig. Die Lieferung von Waren erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. Als Zahlungsverfahren werden Lastschriften akzeptiert.


3.       Leistungsstörung

3.1     Alle Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren in zwölf Monaten.

3.2     Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß und unverzüglich nachkommt.

3.3     financeTec gibt keinerlei Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend.


4.       Haftung

4.1     financeTec haftet in folgenden Fällen nach den gesetzlichen Bestimmungen:

-        bei Ansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von financeTec,

-        bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und

-        bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4.2     Im Übrigen ist die Haftung auf den Auftragswert der konkreten Leistung begrenzt.

4.3     Der Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere von entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen.

4.4     Sofern trotz der vorstehenden Begrenzung eine Haftung eintritt, ist diese maximal auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.5     Alle Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse gelten auch zugunsten aller aktuel­len und ehemaligen Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der financeTec (z.B. für Geschäftsführer, Angestellte und freie Mitarbeiter), gleich aus welchem Rechtsgrund Ansprüche gegen sie erhoben werden.


5.       Leistungs- und Erfolgsort

5.1     Leistungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz von financeTec.

5.2     Als Erfolgsort gelten die vereinbarten Leistungsübergabepunkte. Sofern kein Leistungsübergabepunkt vereinbart ist, gilt im Zweifel der Leistungsort als Erfolgsort.

5.3     Für die Zahlungspflicht des Kunden ist Erfolgsort die in der Rechnung angegebene Zahlstelle.


6.       Subunternehmer

6.1     Die Beauftragung von Subunternehmern durch financeTec ist zulässig. financeTec bleibt für die Erfüllung der auf Subunternehmer weiterverlagerten Leistungen in gleichem Umfang verantwortlich, als würden diese durch sie selbst erbracht. Der Kunde wird über eine geplante Unterbeauftragung bzgl. wesentlicher Leistungsteile informiert.

6.2     Die Regelungen zur Wahrung des Datenschutzes bleiben unberührt. Insbesondere steht dem Kunden im Falle einer personenbezogenen Datenverarbeitung nach deutschem Recht ggf. ein Zustimmungsvorbehalt aufgrund einer evtl. notwendigen Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen financeTec und einem Subunternehmer von financeTec zu.


7.       Schlussbestimmungen

7.1     Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Gerichtsstand der Sitz von financeTec, ebenso in Fällen, in denen der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort bekannt sind. financeTec ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

7.2     Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.3     Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages oder seiner Anlagen unwirksam, undurchführ­bar oder lückenhaft sein oder werden, wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die den wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Regelung möglichst weitgehend zur Geltung bringt.

 

II.       Besondere Regelungen für einzelne Angebote

          Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Regelungen in TEIL I.


1.       Softwarelizenzen

          Bei der Überlassung von Software gelten die AGB und Lizenzbedingungen des jeweiligen Produkts vorrangig vor diesen AGB, welche dann nur ergänzend gelten. Spezielle AGB und Lizenzbedingungen eines Produkts werden gesondert zur Verfügung gestellt , bspw. AGB oder Lizenzbedingungen zum Application Service Providing (nachstehend „ASP“) wie insbesondere für AdWorks2Go und Modulen dazu.


2.       Schulungen, Seminare und Webinare

2.1     Durch die von financeTec angebotenen Schulungen, Seminare und Webinare verpflichtet sich financeTec zur pflichtgemäßen Ausführung der zugesagten Dienste auf Basis der Beschreibung der Trainingsinhalte im Online Shop.

2.2     Schulungen, Seminare und Webinare sind Dienstleistungen, die keine Verpflichtung für die Herbeiführung eines bestimmten (Lern)Erfolges begründen. Insbesondere sind werbende Aussagen nicht als Versprechen auf Herbeiführung eines (Lern)Erfolgs zu verstehen.

2.3     Die Anmeldung zu einer Schulung, einem Seminar oder Webinar ist verbindlich. Es ist jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu melden. 

2.4     Bei Storno bis eine Woche vor Beginn werden 30 Prozent des Entgelts, danach das volle Entgelt fällig. Bei Umbuchungen wird eine Gebühr von Euro 29.- erhoben.
2.5     Schulungen, Seminare und Webinare werden durch Angestellte von financeTec, sonstige Mitarbeiter oder Auftragnehmer erbracht. financeTec ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wie bspw. thematischen Neuerungen oder dem Ausfall eines Referenten das Leistungsangebot abweichend von der Beschreibung in Teilen anzupassen. Der Kunde kann daraus keine Rechte für sich ableiten, insbesondere keine Reduzierung des Entgelts. Sofern eine Schulung, ein Seminar oder ein Webinar ganz ausfallen, bietet financeTec ohne weiteres Entgelt eine Ersatzveranstaltung an oder zahlt das Entgelt zurück.

2.6     Sollte am Schulungs-, Seminar- oder Webinartag noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen sein, besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

2.7     financeTec behält sich vor, Ton- und Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit bei Schulungen, Seminaren und Webinaren zu erstellen und diese in anderen Medien einzusetzen. Sofern dabei Kunden identifizierbar aufgenommen werden und nicht lediglich die Veranstaltung im Vordergrund steht, wird financeTec die betroffenen Personen vorab um ihre Einwilligung bitten.

2.8     Der Kunde – bei juristischen Personen auch die teilnehmenden natürlichen Personen sowie deren unmittelbare fachliche Mitarbeiter bzw. Kollegen – erwirbt an schutzfähigen Schulungs-, Seminar- und Webinarmaterialien, gleich in welcher Form (bspw. in Papier, elektronisch als pdf oder Präsentation oder als Stream), ein nicht-ausschließliches, örtlich auf das Land begrenztes, in dem der Kunde seinen Sitz hat sowie die Schulung, das Seminar oder das Webinar besucht wurden, und zeitlich unbegrenztes Recht, die Schulungs- und Seminarmaterialien für sich selbst und ggf. für die teilnehmenden natürlichen Personen zu Trainingszwecken zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf insges. max. 10 natürliche Personen. Darüber hinausgehende Rechte zur Veröffentlichung oder Verwertung, insbesondere zur Unterlizenzierung für Dritte (bspw. als Reseller am Markt), zur Rechtsübertragung auf Dritte, zur Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung, sind im Rahmen der Grenzen des deutschen Urheberrechtsgesetzes ausgeschlossen.


3.
       Sekretariatsdienstleistungen

3.1     financeTec bietet optional auch Sekretariatsdienstleitungen an, beispielsweise Zusatzdienstleistungen für die Nutzer von AdWorks oder AdWorks2Go wie eine Informations- und Anrufannahme zur Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, wobei die so angenommenen Informationen und Nachrichten direkt über das AdWorks System weitergegeben und mit Aktionsmöglichkeiten für die Nutzer versehen werden.

3.2     Eine finanz- bzw. versicherungsfache Beratung oder finanz- bzw. versicherungsfachliche Auskünfte werden im Rahmen der Sekretariats-Dienstleistungen nicht gegeben.

3.3     Weiterhin wird, mit Ausnahme der Fälle gem. Teil I Ziffer 4.1 dieser AGB, keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der entgegen genommenen und sodann übermittelten Informationen übernommen. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen im Einzelfall unvollständig unrichtig oder unklar an financeTec übermittelt worden sind.

3.4     financeTec behält sich eine zeitweilige Beschränkung oder Unterbrechung der Sekretariats-Dienstleistungen aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei überdurchschnittlichem Anrufaufkommen oder bei sicherheitsrelevanten Wartungsarbeiten oder Reparaturen vor.

3.5     Die von financeTec zur Verfügung gestellten Sekretariats-Dienstleistungen dürfen nur vom Kunden selbst genutzt werden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Vermittlung an Dritte (bspw. als Reseller am Markt) ist untersagt.

3.6     Die Sekretariats-Dienstleistungen werden durch Angestellte von financeTec, sonstige Mitarbeiter oder Auftragnehmer erbracht. Sofern Dritte einen Auftrag erfüllen, halten diese die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ein und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung der financeTec an.

3.7     Der Kunde vermeidet jeden Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr, von ihm zu verantwortende Inhalte seien solche der financeTec.

3.8     Der Kunde verpflichtet sich, den von financeTec für ihn eingerichteten Kunden-Account vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passworte – beispielsweise durch regelmäßige Änderung – zu sichern und durch angemessene Maßnahmen vor Verlust zu schützen. Er ist für alle Schäden, die aus der Weitergabe oder Bekanntgabe seines Passwortes entstehen, verantwortlich, es sei denn, die Schäden sind von financeTec zu vertreten.


4.       Vermittlung von Waren

          Soweit financeTec den Verkauf von Waren eines Dritten an Kunden vermittelt, weist financeTec ausdrücklich auf das Vermittlungsverhältnis hin. Dem Kunden ist bekannt, dass financeTec ausschließlich im Namen und für Rechnung des Dritten vermittelnd tätig ist. Verträge über die vermittelten und vom Dritten angebotenen Waren kommen ausschließlich zwischen ihm und dem Kunden zustande, inkl. der Gewährleistungsrechte und -pflichten. Der Kunde hat nur gegenüber dem Dritten unmittelbar Anspruch auf Vertragserfüllung.


5.       Verkauf von Waren

5.1     Soweit ein Mangel vorliegt, wird financeTec nach eigener Wahl Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache vornehmen.

5.2     Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von financeTec nicht bestimmungsgemäße Änderungen an der Ware vornimmt oder vornehmen lässt sowie aufgrund von Bedienungsfehlern.

5.3     financeTec steht es frei, die Gewährleistung nicht selbst sondern über eine Tochtergesellschaft zu erbringen.

5.4     Alle weiteren Gewährleistungsrechte sind, mit Ausnahme der Fälle gem. Teil I Ziffer 4.1 dieser AGB, ausgeschlossen.

5.5     financeTec behält sich das Eigentum an ihrer Ware vor bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung etwa hereingegebener Wechsel und Schecks. 

5.6     Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde financeTec unverzüglich zu benachrichtigen, damit financeTec Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO im Rahmen einer Zwangsvollstreckung in ihr Eigentum erheben kann.

5.7     Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt financeTec jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) der Kaufpreisforderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt.

5.8     Die Befugnis von financeTec, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. financeTec verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann financeTec verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5.9     financeTec verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt financeTec.